wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 02.10.2020
3 OWi 6 SsBs 258/20 -

Einwohnermeldeamt darf der Bußgeldbehörde zur Fahrer­identifizierung Foto überlassen

Wille des Gesetzgebers entscheidend

Zur Aufklärung einer Verkehrsordnungs­widrigkeit darf das Einwohnermeldeamt auf Anforderung der Bußgeldstelle ein Pass- oder Personalausweisfoto des vermutlichen Fahrers zum Zwecke der Fahrer­identifizierung übersenden. Dies steht insbesondere im Einklang mit den Regelungen des Pass- bzw. Personalausweise­gesetzes (§ 22 Abs. 2 Passgesetz - PaßG und § 24 Abs. 2 Personalausweis­gesetz - PAuswG). Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden.

Gegen den Betroffenen war in erster Instanz eine Geldbuße in Höhe von 150 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden, weil er - bei Vorliegen einschlägiger Voreintragungen - außerhalb der geschlossenen Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit um 31 km/h überschritten hatte. Mit seiner gegen diese Verurteilung gerichteten Rechtsbeschwerde hat er unter anderem gerügt, dass die Bußgeldbehörde vor Erlass des Bußgeldbescheides sein Personalausweisfoto zur Fahreridentifizierung beim Einwohnermeldeamt angefordert habe. Die hierauf erfolgte Herausgabe des Personalausweisfotos verstoße gegen das Gesetz, weshalb das Verfahren einzustellen sei. Dieser Rechtsansicht ist der Senat in seiner Entscheidung entgegengetreten.

Herausgabe von Pass- und Personalausweisbildern zur Fahreridentifizierung zulässig

Das Foto habe nach den Regelungen des Personalausweisgesetzes an die Bußgeldbehörde herausgegeben werden dürfen. Entscheidend sei hierbei der im Gefüge der gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers, dass bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten die Übermittlung von Lichtbildern durch die Pass- und Personalausweisbehörden an die Bußgeldbehörden zulässig sein soll. Soweit abweichend hiervon nach dem Wortlaut der Vorschriften (§ 24 Abs. 2 PAuswG und § 22 Abs. 2 PaßG) die Voraussetzungen, unter denen Pass- bzw. Personalausweisbehörden Daten - also auch Fotos - übermitteln dürfen, enger gefasst seien, stehe dies einer Herausgabe des Pass- bzw. Personalausweisfotos daher nicht entgegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2020
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bußgeldbescheid | Einwohnermeldeamt | Foto | Fotos | Lichtbild | Passbild

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29482 Dokument-Nr. 29482

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung