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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.08.2017
- 9 U 59/16 -
Solvenz des Unfallgeschädigten spricht gegen Unfallmanipulation
Bei ausgezeichneter wirtschaftlicher und finanzieller Situation besteht kein Motiv
Ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unfallgeschädigten ausgezeichnet, so spricht dies gegen eine Unfallmanipulation. In diesem Fall besteht kein Motiv für die Einwilligung in die Beschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 2012 hatte der Fahrer eines angemieteten Sprinters vier in einer Reihe geparkte Fahrzeuge bei der Vorbeifahrt gestreift und somit beschädigt. Nachfolgend wurde klar, dass die Eigentümer der letzten drei in der Reihe stehenden Fahrzeuge in die
Landgericht gibt Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Essen gab der Schadensersatzklage statt. Seiner Auffassung nach habe die beklagte Versicherung den Nachweis einer
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
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Keine Unfallmanipulation durch Kläger
Gegen eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 08.03.2016
[Aktenzeichen: 2 O 377/12]
Jahrgang: 2017, Seite: 1368 NJW-RR 2017, 1368
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Dokument-Nr. 27632
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