wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.08.2017
9 U 59/16 -

Solvenz des Unfallgeschädigten spricht gegen Unfallmanipulation

Bei ausgezeichneter wirtschaftlicher und finanzieller Situation besteht kein Motiv

Ist die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unfallgeschädigten ausgezeichnet, so spricht dies gegen eine Unfallmanipulation. In diesem Fall besteht kein Motiv für die Einwilligung in die Beschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 2012 hatte der Fahrer eines angemieteten Sprinters vier in einer Reihe geparkte Fahrzeuge bei der Vorbeifahrt gestreift und somit beschädigt. Nachfolgend wurde klar, dass die Eigentümer der letzten drei in der Reihe stehenden Fahrzeuge in die Beschädigung eingewilligt hatten. So wurden die letzten beiden Fahrzeuge laut einem Sachverständigengutachten nicht bei einer Vorbeifahrt, sondern bei einer Rückwärtsfahrt des Sprinters beschädigt. Zudem hatte der Eigentümer des an zweiter Stelle stehenden Fahrzeugs die Unfallmanipulation zugegeben. Auch der Fahrer des Sprinters machte sich auffällig, weil er zum einen eine Selbstbeteiligung ausgeschlossen und zum anderen widersprüchliche Angaben zum Unfallhergang gemacht hatte. Die Haftpflichtversicherung über den Sprinter warf nunmehr auch den Eigentümer des ersten Fahrzeugs in der Reihe, einem Porsche, sich an die Unfallmanipulation beteiligt zu haben. Dies stritt dieser ab und erhob Klage auf Schadensersatz gegen Fahrer des Sprinters und der Haftpflichtversicherung.

Landgericht gibt Schadensersatzklage statt

Das Landgericht Essen gab der Schadensersatzklage statt. Seiner Auffassung nach habe die beklagte Versicherung den Nachweis einer Unfallmanipulation durch den Kläger nicht führen können. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt und sich somit an der Unfallmanipulation beteiligt hatte. Es wertete die Beschädigung des Porsches als Kollateralschaden.

Keine Unfallmanipulation durch Kläger

Gegen eine Unfallmanipulation des Klägers spreche nach Ansicht des Oberlandesgerichts seine ausgezeichnete wirtschaftliche und finanzielle Situation. Es sei kein Grund ersichtlich, dass er sich auf betrügerische Art und Weise sanieren wollte. Auch habe er einen plausiblen Grund für das Parken seines Fahrzeugs am Unfallort genannt. So wollte er seine verheiratete Geliebte besuchen. Die Benennung als Zeugin verweigerte er aber aus Rücksicht auf die persönliche Situation seiner Geliebten. Dies sei aus Sicht des Gerichts verständlich. Zudem hätte es nahegelegen, sich auf eine Person zu beziehen, die nicht anonym bleiben wolle, wenn der Kläger sich eine abgesicherte Legende zurechtlegen wollte. Weiterhin sei das Fahrzeug untypisch für eine Unfallmanipulation. Es wurde erstmals im Januar 2008 zugelassen, war unfallfrei und gut gepflegt, hatte einen Kilometerstand von 46.000 km und einen Wiederbeschaffungswert von über 80.000 Euro. Schließlich habe der Kläger gänzlich untypisch bei Unfallmanipulationen die Reparatur des Porsches sowie den gesamten Prozess eigenfinanziert. Es sind ihm Prozesskosten von ca. 28.000 Euro entstanden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil vom 08.03.2016
    [Aktenzeichen: 2 O 377/12]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1368
NJW-RR 2017, 1368

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27632 Dokument-Nr. 27632

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27632

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?