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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.09.2022
- 5 RVs 60/22 -
Arzt kann sich trotz Einverständnisses der Patientin des sexuellen Missbrauchs strafbar machen
Keine Strafbarkeit bei Augenhöhe von Arzt und Patientin
Ein Arzt kann sich auch dann wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin gemäß § 174 c StGB strafbar machen, wenn die Patientin den sexuellen Handlungen zustimmt. Eine Strafbarkeit besteht nicht, wenn sich Arzt und Patientin auf Augenhöhe befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2020 wurde ein als Orthopäde und Osteopath tätiger
Landgericht sprach Arzt frei
Das Landgericht Essen sprach den
Oberlandesgericht sieht Einverständnis und Annäherung durch Patientin für unerheblich an
Das Oberlandesgericht Hamm führte zum Fall aus, dass die
Keine Strafbarkeit bei Augenhöhe von Arzt und Patientin
An einem Missbrauch fehle es ausnahmsweise dann, so das Oberlandesgericht, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat. Dies müsse im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände festgestellt werden. Ein
Oberlandesgericht fordert mehr Aufklärung
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob sich die Patientin und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Essen, Urteil vom 28.08.2020
- Landgericht Essen, Urteil vom 10.08.2021
[Aktenzeichen: 67 Ns 157/20]
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Dokument-Nr. 32416
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