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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.12.2022
22 U 97/17 -

Rückgängigmachung eines Grundstücks­übertragungs­vertrags mit Pflegvereinbarung wegen heilloser Zerrüttung des Verhältnisses

Rückübertragung des Grundstücks wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Ein Grundstücks­übertragungs­vertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks einen schweren Herzinfarkt erlitten hatte und aufgrund dessen auf Pflege angewiesen war, schloss er mit seiner Schwester im November 2013 einen Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung. Die Schwester erhielt das Eigentum an das Grundstück und sollte im Gegenzug den Bruder pflegen. Zudem erhielt der Bruder an bestimmten Räumen des Hauses ein Wohnrecht. In der Folgezeit kam es zu einem Zerwürfnis der Parteien. Hintergrund dessen war, dass die Schwester dem Bruder verweigerte in seinem Wohnbereich Besuch zu empfangen. Zudem blockierte die Schwester den barrierefreien Umbau des Bades des Bruders. Der Bruder klagte schließlich auf Rückübertragung des Grundstücks. Das Landgericht Hagen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 313 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf Rückübertragung des Grundstücks zu. Die Geschäftsgrundlage des Grundstücksübertragungsvertrags mit Pflegevereinbarung sei wegen des tiefgreifenden Zerwürfnisses der Parteien weggefallen. Es sei auch nicht festzustellen gewesen, dass dem Kläger allein die heilloser Zerrüttung des Verhältnisses anzulasten sei. Der Kläger habe keinen nachvollziehbaren Anlass dafür gegeben, dass die Beklagte Besuche des Klägers und den behindertengerechten Umbau des Bades des Klägers verweigert.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2023
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hagen, Urteil vom 18.07.2017
    [Aktenzeichen: 4 O 314/14]
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Dokument-Nr.: 32648 Dokument-Nr. 32648

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