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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.09.2013
- 2 UF 58/13 -
Kindeswohl kann Zuweisung der Ehewohnung bei getrennt lebenden Ehegatten bestimmen
Belange von Kindern sind bei der Abwägung über die Zuweisung der Wohnung grundsätzlich vorrangig zu berücksichtigen
Streiten getrennt lebende Ehegatten über die Zuweisung der Ehewohnung, kann es aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Marl bestätigte.
Die am zugrunde liegenden Verfahren beteiligten Eheleute aus Marl sind Eltern eines im Jahre 1994 geborenen, noch in der Schulausbildung befindlichen Sohnes. Sie leben seit April 2012 getrennt. Nach der Trennung ist die Ehefrau mit dem volljährigen Sohn in der zuvor gemeinsam genutzten
Interesse des Sohnes an geordneter Familiensituation hat Vorrang vor Interesse der Kindesmutter am Verbleib in der Wohnung
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Ehefrau - nach Ablauf einer Räumungsfrist - zur Räumung verpflichtet und dem Ehemann die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17390
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