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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.04.2017
- 1 Vollz(Ws) 127/17 -
Strafgefangener hat keinen Anspruch auf Ausbildungsbeihilfe für ungenehmigt aufgenommenes Fernstudium
Nicht jede Ausbildung eines Strafgefangenen muss finanziell unterstützt werden
Ein Strafgefangener, der ohne Genehmigung seitens der Justizvollzugsanstalt ein Fernstudium aufnimmt und betreibt, hat keinen Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsbeihilfe. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bochum ab.
Der im Jahre 1977 geborene Strafgefangene des zugrunde liegenden Rechtstreits verbüßt derzeit wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine mehrjährige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bochum. Im Herbst 2015 nahm er ohne Genehmigung der Justizvollzugsanstalt ein
LG verpflichtet Justizvollzugsanstalt zur erneuten Prüfung möglicher Ausbildungsbeihilfe
Die vom Strafgefangenen angerufene Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum verpflichtete die Justizvollzugsanstalt, den Antrag des Strafgefangenen auf Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe erneut zu prüfen, wobei sie die Auffassung vertrat, dass ein selbst organisiertes Studium eines Gefangenen - soweit Ordnungs- oder Sicherheitsbelange nicht berührt seien - grundsätzlich genehmigungsfrei und zulässig sei.
OLG: Antrag auf Gewährung von Ausbildungsbeihilfe wurde zu Recht zurückgewiesen
Die vom Leiter der Justizvollzugsanstalt gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer eingelegte Rechtsbeschwerde war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Justizvollzugsanstalt den Antrag des Strafgefangenen auf Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe zu Recht zurückgewiesen habe. Für sein in Vollzeit betriebenes
Arbeit und Ausbildungen sollen gleichermaßen entlohnt werden
Nach dem nordrhein-westfälischen Strafvollzugsgesetz bestehe für Strafgefangene grundsätzlich eine Arbeitspflicht. Gehe ein Gefangener einer ihm zugewiesenen Arbeit nach, habe er einen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Da Arbeit und
Voraussetzungen zum Erhalt von Ausbildungsbeihilfe im vorliegenden Fall nicht erfüllt
Die Voraussetzungen für das Zahlen einer Ausbildungsbeihilfe seien im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Der betroffene Strafgefangene habe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Bochum, Urteil vom 20.01.2017
[Aktenzeichen: V StVK 159/16]
- Strafgefangene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Einhaltung eines Vollzugsplans
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2005
[Aktenzeichen: 2 Ws 159/05]) - JVA muss Strafgefangenem Auskunft über Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts mit privaten Unternehmen erteilen
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 05.08.2015
[Aktenzeichen: 7 K 2267/13])
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Dokument-Nr. 24665
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