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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.05.2022
- 11 U 115/21 und 11 W 32/21 -

Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen

Erhebliches Veröffentlichungs­interesse gegeben

Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise an verdeckten Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssen hinter das Informations­interesse der Allgemeinheit zurücktreten, auch wenn der Autor eines Buches über die Arbeitsweise des Unternehmens sich sehr kritisch damit auseinandersetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat zwei u.a. auf das Verbot der Veröffentlichung des Buches gerichtete Rechtsmittel im Eilverfahren zurückgewiesen.

In zwei vor dem OLG geführten Eilverfahren hat sich die deutschsprachige Konzerntochter eines russischen Medienkonzerns gegen die Veröffentlichung der Erst- und der Zweitauflage des Buches eines ehemaligen journalistischen Mitarbeiters gewehrt. Der Antragsgegner berichtete in dem Buch über die Aktivitäten der Antragstellerin und ihrer Mitarbeiter. Er arbeitete von 2018 bis 2020 zunächst als freier Mitarbeiter und dann als angestellter Reporter für die Antragstellerin, die sich bislang erfolglos um eine Sendelizenz innerhalb der Europäischen Union bemüht hat. Im Frühjahr 2021 veröffentlichte der Antragsteller im Internet ein Buch, in dem er... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.11.2019
- 16 W 56/19 -

Netflix-Serie "Skylines" verstößt nicht gegen Persönlichkeits­rechte

Verbreitung der Serie durch Kunstfreiheit geschützt

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Verbreitung der Netflix-Serie "Skylines" durch die Kunstfreiheit geschützt ist. Sie verletzt weder Persönlichkeits­rechte noch Unternehmens­persönlichkeits­rechte. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma sind verselbständigt und ausreichend künstlerisch transzendiert worden, so dass Kunstbild und Urbild unterscheidbar bleiben.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte von der Antragsgegnerin - Netflix - dass sie die Serie "Skylines" nicht auf ihrer Internetseite "netflix.de" verbreitet. Der Antragsteller ist Rapper, Produzent und Inhaber des Musik-Labels "Skyline Records" sowie der gleichnamigen Firma. Als Künstler führt er den Namen "Cousin JMF".Netflix startete Ende September... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.11.2011
- 15 U 91/11 -

Herabsetzende auf Presseartikel beruhende Äußerungen in einem Internetforum sind zulässig

Keine Verpflichtung des Einzelnen Tatsachenbehauptungen auf ihre Wahrheit zu überprüfen / Laienprivileg eines Forenbetreibers

Die Äußerung von herabsetzenden Tatsachen in einem Internetforum, die unter Umständen nicht der Wahrheit entsprechen, aber auf Presseartikel beruhen, sind zulässig. Der Einzelne trifft nicht die Verpflichtung die Tatsachenbehauptung auf ihre Wahrheit zu überprüfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall veröffentlichte ein Forenbetreiber auf seinem Internetforum einen Artikel über ein privates Bauvorhaben. In dem Artikel äußerte er sich herabsetzend über ein am Bauvorhaben beteiligtes Unternehmen. Grundlage seiner Äußerungen war der Pressebericht einer Zeitung. Die in dem Bericht enthaltenen Behauptungen haben sich jedoch als unwahr herausgestellt und... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.05.2011
- 324 O 246/10 -

Landgericht Hamburg verbietet Berichterstattung über „Spitzelaffäre“ und angeblich unlautere Recherchemethoden

Berichterstattung verletzt rechtswidrig allgemeine Unternehmerpersönlichkeitsrechte

Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Verlagsunternehmen eine bestimmte Berichterstattung verboten, in der der Eindruck erweckt wurde, eine in einem anderen Verlag erscheinende Illustrierte habe von angeblich unlauteren Recherchemethoden der von ihr beauftragten Bildagentur gewusst.

Im zugrunde liegenden Fall stritten vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts die Verlegerinnen zweier Zeitschriften miteinander. In der Ausgabe der Zeitschrift St. vom 25. Februar 2010 veröffentlichte die Beklagte einen Artikel, der sich mit „verbotenen Recherchemethoden“ einer Berliner Agentur befasste, die angeblich drei Politiker ausgespäht habe. Die Ankündigung des Artikels... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2008
- VI ZR 7/07 -

BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

Bezeichnung genießt den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit)

Greenpeace darf die Produkte der Firma Müller-Milch als "Gen-Milch" bezeichnen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Bezeichnung ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Unerheblich sei, von welcher Beschaffenheit die Milch sei und dass ein Übergang von gentechnisch verändertem Futtermittel von Kühen auf die Milch bisher nicht nachweisbar sei, führte das Gericht aus.

Die Theo Müller GmbH & Co. KG, deren Unternehmen Milch- und Molkereiprodukte unter anderem unter den Marken "Müller", "Weihenstephan" und "Sachsenmilch" vertreiben, wendet sich dagegen, dass Greenpeace e. V. in einer Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Aktionen in den Jahren 2004 und 2005 ihre Produkte als "Gen-Milch" bezeichnet hat.Das Landgericht hat dem Beklagten verboten,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.12.2006
- 15 U 110/06 -

Greenpeace darf weiterhin "Gen-Milch" sagen

OLG Köln weist Klage der Unternehmensgruppe Theo Müller gegen Greenpeace ab

Die Unternehmensgruppe Theo Müller GmbH & Co. KG ist mit einer Unterlassungs- und Feststellungsklage gegen Greenpeace unterlegen. Der Müller-Konzern wollte Greenpeace verbieten lassen, die von ihrem Konzern unter verschiedenen Marken vertriebenen Milch- und Molkereiprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage ab.

Die zum Müller-Konzern gehörenden Unternehmen verarbeiten in ihren Produkten Milch von Kühen, die auch gentechnisch veränderte Futtermittel, insbesondere gentechnisch veränderten Mais erhalten. Darauf hatte die Umweltorganisation Greenpeace in verschiedenen Kampagnen sowie in einem "Einkaufsratgeber" hingewiesen, um den Verbraucher auf eine nach ihrer Auffassung bestehende Informationslücke... Lesen Sie mehr




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