Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.12.2014
- 8 U 190/14 -
Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung bei Annahme des Versicherungsnehmers Stehlgutliste müsse Wertangaben enthalten
Hausratsversicherung nicht zur Leistungskürzung berechtigt
Nimmt ein Versicherungsnehmer an, dass eine Stehlgutliste Angaben zum Wert der gestohlenen Gegenstände enthalten muss und kommt es dadurch zu einer verzögerten Abgabe der Liste, so liegt keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor. Ein Recht zur Leistungskürzung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) besteht daher für die Hausratsversicherung nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der urlaubsbedingten Abwesenheit einer Familie wurde im Juli 2012 in deren Haus eingebrochen und mehrere Gegenstände gestohlen. Die Familie brach aufgrund dessen ihren Urlaub ab und kehrte nach Hause zurück. Der Familienvater beanspruchte aufgrund des Einbruchsdiebstahls seine
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Hannover wies die Klage ab. Der Kläger habe seine Obliegenheit zur unverzüglichen Übergabe einer
Oberlandesgericht verneint Recht zur Leistungskürzung
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf vollen Versicherungsschutz zu. Die Beklagte habe ihre Leistung nicht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG um 50 % kürzen dürfen, da der Kläger nicht grob fahrlässig gegen eine Obliegenheit verstoßen habe.
Keine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung
Zwar habe der Kläger seine Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung einer
Kein Aufdrängen einer eiligen Schadensaufstellung aufgrund geringen Fahndungserfolgs
Dem Kläger habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts auch nicht aufdrängen müssen, dass die Einreichung einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 04.06.2014
[Aktenzeichen: 6 O 279/13]
Jahrgang: 2015, Seite: 654 MDR 2015, 654 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2015, Seite: 1124 VersR 2015, 1124 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 515 zfs 2015, 515
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24338
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24338
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.