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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.02.2013
- 11 U 82/12 -
Abflugzeiten sind verbindlich: Keine unverbindlichen Flugzeiten durch Klausel im Kleingedruckten
Reiseveranstalter darf nicht nachträgliche Änderung der Flugzeiten vornehmen
Ein Reiseveranstalter hat zukünftig die Verwendung solcher Klauseln zu unterlassen, die ihnen eine nachträgliche Änderung der Flugzeiten ermöglicht, sowie solche Bestimmungen in Pauschalreiseverträge aufzunehmen, wonach Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall war es dem
Änderung der Flugzeit bedeutet Änderung der vertraglichen Leistung
Das Oberlandesgericht Celle hat nunmehr entschieden, dass die verwendete Klausel unwirksam sei, da sie gegenüber dem Reisenden zum Ausdruck bringe, die Flugzeiten könnten jederzeit ohne Begründung geändert werden. Indem der
Klausel "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" irreführend
Darüber hinaus entschied das Oberlandesgericht, dass die bisher verwendete Klausel, „Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich", nicht weiter in die Verträge über Pauschalreisen aufgenommen werden dürfe. Dem Reisenden würde der Eindruck vermittelt, sämtliche Angaben des Reisebüros zu Flugzeiten seien immer unverbindlich. Dies sei irreführend. Denn gäbe das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2013
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 449 BB 2013, 449 | Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 226 VuR 2013, 226
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Dokument-Nr. 15220
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