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Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 30.07.2020
- 2 UF 88/20 -
Corona-Pandemie: Flugreise ins Ausland bedarf Zustimmung von getrennt lebendem Elternteil
Eine Auslandsreise stellt angesichts der Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr dar
Das Oberlandesgerichts Braunschweig hat am 30. Juli 2020 entschieden, dass die Flugreise eines getrenntlebenden Elternteils mit den gemeinsamen Kindern in der Zeit der Corona-Pandemie keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr ist und daher der Zustimmung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils bedarf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter hatte in den Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca mit den beiden gemeinsamen Kindern gebucht. Der Vater war damit nicht einverstanden. Über Auslandsreisen, auch mit dem Flugzeug, kann grundsätzlich der jeweils betreuende Elternteil allein entscheiden, wenn die Reise nicht mit Nachteilen bzw. Gefahren für das
OLG: Auslandsreise in Zeiten von Corona keine alltägliche Entscheidung mehr
Anders ist dies, so das OLG, in den Zeiten der Corona-Pandemie: Auch wenn keine Reisewarnung für das Urlaubsziel bestehe, führe die Ausbreitung von COVID-19 weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Hinzu komme, dass nach wie vor die Lockerungen der Beschränkungen nur auf Probe erfolgt seien und keine Planungsverlässlichkeit bezüglich eines gebuchten Rückfluges gewährleistet sei. Wenn es erneut zu staatlich notwendigen Reaktionen auf Ausbrüche des Virus komme, bestehe die Gefahr längerer Quarantänen oder eines Festsitzens im
Entscheidung bei Nichteinigung obliegt dem Familiengericht
Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis darüber übertragen. Dabei muss sich das Familiengericht an dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2020
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29040
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