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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.11.2018
- L 16 U 196/16 -
Berufsgenossenschaft muss Kosten für Segway für Strandausflüge nicht übernehmen
Zusätzliches Elektrofahrzeug würde Überversorgung darstellen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein zusätzliches Elektrofahrzeug eine Überversorgung darstellt, wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Mobilität des Versicherten bereits anderweitig sichergestellt hat.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein damals 49-jähriger Tunesier, der seit einem schweren Lkw-Unfall im
Kläger beantragt Kostenübernahme für Segway
Da diese Versorgung dem Kläger nicht flexibel genug war, beantragte er bei der
Berufsgenossenschaft lehnt Kostenübernahme ab
Die
Anspruch auf Erhalt der Mobilität wurde mit anderen Anschaffungen ausreichend Rechnung getragen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechtsauffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Krankenkasse muss Kosten für E-Bike nicht übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2014
[Aktenzeichen: L 4 KR 454/11]) - LSG Nordrhein-Westfalen: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2010
[Aktenzeichen: L 16 KR 45/09])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 26868
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