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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2021
- L 4 KR 1701/20 -
Keine Versorgung mit Cannabis wegen Schlafapnoesyndroms mit Schlafstörungen und Zähneknirschen
Keine schwerwiegende Erkrankung gemäß § 31 Abs. 6 SGB V
Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V besteht bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen nicht. Insofern liegt keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Mann seit Ende 2018 von der gesetzlichen Krankenversicherung die
Kein Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine
Kein Versorgungsanspruch selbst bei Annahme einer schwerwiegenden Erkrankung
Selbst wenn man in dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2021
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Reutlingen, Gerichtsbescheid vom 28.04.2020
[Aktenzeichen: S 9 KR 1344/19]
- Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise zulässig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 10.14]) - Chronische Schmerzerkrankung: Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen im Einzelfall vorläufig übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015
[Aktenzeichen: L 4 KR 276/15 B ER])
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Dokument-Nr. 30023
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