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Landgericht Mannheim, Urteil vom 09.07.2020
- 23 O 22/20 -
Freiwillige Schließung von Büroräumen aufgrund von Virus-Pandemie rechtfertigt keinen Mietzahlungsstopp
Umsatzeinbußen von 10 bis 15 % rechtfertigen keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Entscheidet sich ein Gewerbemieter wegen einer Virus-Pandemie freiwillig zur Schließung der Büroräume, so rechtfertigt dies nicht die Einstellung der Mietzahlungen. Insbesondere rechtfertigen Umsatzeinbußen von 10 bis 15 % keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Betreiberin einer Kette von Werkstätten entschloss sich im Frühjahr 2020 aufgrund der
Kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete
Das Landgericht Mannheim entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der
Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage
Nach Auffassung des Landgerichts komme zudem keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2020
Quelle: Landgericht Mannheim, ra-online (zt/GE 2020, 1253/rb)
- Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz coronabedingter Geschäftsschließung
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2020
[Aktenzeichen: 2-05 O 160/20]) - Mietzahlungspflicht eines Gewerbemieters trotz behördlich angeordneter Ladenschließung aufgrund von Virus-Pandemie
(Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30.07.2020
[Aktenzeichen: 5 O 66/20])
Jahrgang: 2020, Seite: 1253 GE 2020, 1253
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Dokument-Nr. 29341
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