wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 16. Juni 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hof, Urteil vom 22.05.2024
24 O 346/22 -

Mordfall "Peggy": Ex-Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld an Mutter zahlen

Tat nicht zweifelsfrei geklärt

Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000,- €, weil dieser im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in ein Waldstück in Thüringen verbracht haben soll. Die sterblichen Überreste des Kindes wurden im Jahr 2016 aufgefunden. Die Klägerin habe 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten.

Tat nicht zweifelsfrei geklärt: Gericht weist Klage ab

Das LG hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Beklagte im Jahr 2001 die Leiche des Kindes in das Waldstück gebracht hatte. Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt. Zwischen den Parteien des Zivilprozesses sei unstreitig, dass der Beklagte in einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung im Jahr 2018 angegeben hat, den leblosen Körper von Peggy in einem Bushäuschen in Lichtenberg von einem anderen Mann übernommen, in ein Waldstück verbracht und dort abgelegt zu haben. Für die Entscheidung des Zivilgerichts sei es darauf angekommen, ob diese – vom Beklagten zwischenzeitlich widerrufene Aussage - er Wahrheit entspricht.

Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen

Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind. Ferner führt die Kammer aus, dass ein Anspruch der Klägerin auch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2024
Quelle: Landgericht Hof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Behauptungen | Aussagen | Beschuldigter | Mordfall | Peggy | Schmerzengeld | Wahrheitsgehalt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34005 Dokument-Nr. 34005

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34005

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH