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Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.06.2006
315 O 484/06 -

Landgericht Hamburg verbietet Werbespots für Sportwetten des Anbieters "Starbet"

Nordwest Lotto und Toto erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL

Das Landgericht Hamburg hat dem Fernsehsender "RTL" durch einstweilige Verfügung verboten, weiterhin für den Sportwettenanbieter "Starbet" Werbespots auszustrahlen.

Wörtlich verbietet das Gericht "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu bewerben". Die einstweilige Verfügung wurde von Nordwest Lotto Hamburg erwirkt und ist zunächst vorläufig. Sie kann vom Sender durch entsprechende Rechtsmittel angegriffen werden.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg folgt somit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner Entscheidung betont hat, dass alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Lediglich der staatliche Anbieter Oddset darf aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebotes sein müssen.

Siehe zum Thema auch die Entscheidung des Landgerichts München I vom 19.06.2006: Fernsehsender "München Live TV" darf unerlaubte Sportwetten nicht bewerben

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2006
Quelle: ra-online

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Dokument-Nr.: 2550 Dokument-Nr. 2550

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