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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2022

Vorteilsannahme eines Bürgermeisters, wenn die Lebensgefährtin aufgrund der Amtsstellung eine Stelle und ohne sachlichen Grund übertarifliches Gehalt erhält

Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main wegen Vorteilsannahme

Die 24. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gemäß § 331 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt.

Die Kammer hat in der an elf Tagen durchgeführten Hauptverhandlung festgestellt, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten im Frühjahr 2014 von einer seinerzeit Verantwortlichen des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens erhalten hat. Grund für diese materiellen Vorteile war die Amtsstellung des Angeklagten Feldmann als Oberbürgermeister. Der Angeklagte hatte zur Überzeugung der Kammer Kenntnis von diesen Vorgängen.

Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigt

Die Kammer ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch das Einwerben von Spenden unterstützte. Im Gegenzug kam der Angeklagte mit der damaligen Verantwortlichen der AWO stillschweigend überein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigen werde.

Die Kammer hat außerdem die Einziehung von 5.989 Euro angeordnet. In dieser Höhe erhielt der Angeklagte Verfügungsbefugnis über Beträge, welche seine ehemalige Lebensgefährtin aus den Gehaltszahlungen der AWO auf ein Konto des Angeklagten und ein Gemeinschaftskonto eingezahlt hatte.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

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Dokument-Nr.: 32492 Dokument-Nr. 32492

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Kommentare (2)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 29.12.2022

Vetternwirtschaft geht gar nicht.

Der Kloß, den sie Dampfnudel nannten antwortete am 29.12.2022

Wenn man brav teilt geht das sehr wohl.

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