wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 21.01.2021
3 O 154/20 -

Gastwirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung wegen coronabedingter Betriebsschließung

COVID 19 und SARS-CoV-2 als Versicherungsfall im Infektionsschutz­gesetz 2000 nicht aufgeführt

Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebs­schließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt aus Neustadt a. d. Weinstraße daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungs­bedingungen ab, so die Richter. Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Versicherungs­leistung zu.

Der Betreiber des Restaurants und Gästehauses hatte vor einigen Jahren zum Schutz gegen infektionsbedingte Betriebsschließungen eine sog. Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Nachdem das Restaurant im letzten Jahr vom ersten "Lockdown" betroffen war, machte er bei seiner Versicherung eine Summe in Höhe von 37.500,00 € geltend.

COVID 19 und der Erreger Sars-CoV-2 waren nicht genannt

Das LG Frankenthal hat die Klage abgewiesen und zur Begründung auf die konkrete Formulierung in den Versicherungsbedingungen "BB Betriebsschließung 2010" abgestellt. Denn hiernach sollte die Versicherung zwar bei behördlichen Schließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einspringen. Dort war aber lediglich auf "namentlich genannte Krankheiten oder Krankheitserreger" nach dem Infektionsschutzgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2000 verwiesen. Die damals noch nicht bekannte Erkrankung COVID 19 und der Erreger Sars-CoV-2 waren hierbei nicht genannt. Deshalb seien coronabedingte Schließungen gerade nicht versichert, so die Kammer.

Versicherungsumfang auf namentlich genannte Krankheiten beschränkt

Anders als dies teilweise in der juristischen Literatur vertreten werde, lasse sich die Formulierung "namentlich" auch nicht im Sinne von "insbesondere" verstehen. Es liege vielmehr eine abschließende Aufzählung vor, die keine Ergänzungen zulasse. Dass der Gastwirt eine weitergehende Absicherung beabsichtigt hätte, sei nicht entscheidend. Denn der Umfang des Versicherungsschutzes ergebe sich aus den Versicherungsbedingungen und richte sich nicht nach Vorstellungen des Versicherungsnehmers.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2021
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29899 Dokument-Nr. 29899

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ingrid Okon schrieb am 26.02.2021

typisch, wenn der Fall eintritt, hängt man sich an Kleinigkeiten auf. Es ist und bleibt eine infektionsbedingte Schließung. Ich würde als Gastwirt alles kündigen, was ich bei dieser Versicherung abgeschlossen habe.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung