wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Dresden, Beschluss vom 09.03.2007
43 O 0128/07 EV -

Website-Administrator (Admin-C) haftet nicht für Wettbewerbsverstöße

Admin-C ist Ansprechpartner der DENIC

Das Landgericht Dresden hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung wegen eines Wettbewerbsverstoßes gegen den administrativen Ansprechpartner (so genannter Admin-C) einer Webseite abgewiesen. Ein Admin-C hafte nicht für Wettbewerbsverstöße und habe diesbezüglich auch keine Prüfungspflichten führte das Gericht aus.

Im Fall klagte eine Firma (Verfügungsklägerin), die Druckerzeugnisse über das Internet vertreibt. Sie wollte gegen eine Webseite vorgehen, auf der ebenfalls Druckerzeugnisse angeboten werden u. a. Tischkalender, die mit der Aussage "schon ab 0,00 EUR" beworben wurden. Aus den nachfolgenden Seiten wurde ersichtlich, dass je nach Lieferdauer unterschiedlich hohe Versand- und Bearbeitungskosten zu zahlen waren. Die Verfügungsklägerin holte bei der DENIC eine Auskunft ein. Sie nahm den bei der DENIC als administrativen Ansprechpartner (Admin-C) genannten auf Unterlassung in Anspruch. Sie meint, dass die vorgenannte Werbung wettbewerbswidrig sei.

Das Landgericht Dresden hat die einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Es ließ dahinstehen, ob die Werbung wettbewerbswidrig war. Die Zurückweisung erfolgte mit der Begründung, dass die Verfügungsklägerin den falschen Verfügungsbeklagten gewählte habe.

Ein Admin-C sei nicht für etwaige Wettbewerbsverstöße der Domain-Inhaberin verantwortlich. Auch eine Haftung aus dem Gesichtpunkt der Störerhaftung käme nicht in Betracht.

Admin-C hat keine Prüfungspflichten

Eine Haftung als Störer setze voraus, dass Prüfungspflichten verletzt worden seien. Dem Admin-C würden aber keine Prüfungspflichten in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Inhalte der Webseite obliegen. Das würde sich aus den DENIC-Domainbedingungen ergeben, führte das Gericht aus. Ein Admin-C sei eine natürliche Person, die als Bevollmächtigter des Domain-Inhabers sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich entscheiden könne und der damit der Ansprechpartner für die DENIC sei. Die Entscheidungskompetenz des Admin-C beziehe sich also auf die die Domain betreffenden Angelegenheiten im Außenverhältnis zur DENIC nicht aber auf den Inhalt der Webseite.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Admin-C | Unterlassung | wettbewerbswidrig

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4236 Dokument-Nr. 4236

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4236

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung