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Landgericht Coburg, Entscheidung vom 29.11.2004
14 O 502/04 -

Wann muss ein Gatte nach Scheitern der Ehe Geldgeschenke an Verwandte zurückzahlen?

Bittere Scheidungspille für die Schwiegereltern

Trennung und Scheidung sind nicht nur für Eheleute verlustreich. Der Bruch der Ehebande kann auch für die Eltern des nicht mehr wollenden Ehepaares teuer werden. Haben sie die Kinder in der Ehezeit finanziell unterstützt, können sie sich nach der Scheidung nur ausnahmsweise (teilweise) beim Ex-Schwiegergatten schadlos halten. Und zwar nur dann, wenn die Geldgeschenke geflossen sind, um die Ehe zu stützen und zu festigen.

Gerade dies war in einem vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Fall nicht so. Während der Ehe ihrer Tochter spendable Eltern scheiterten daher mit der Klage, vom gewesenen Schwiegersohn rund 75.000 € zurück zu bekommen.

Sachverhalt:

Als die (Ehe-)Welt der Tochter noch in Ordnung war, zeigten sich ihre Eltern (die späteren Kläger) recht großzügig: Zum Kauf eines Hauses des jungen Ehepaares steuerten sie ca. 150.000 € bei. Das Geld überwiesen sie auf ein Konto der Tochter. Das Eheglück war allerdings nicht von Dauer. Nach der Trennung von Tisch und Bett verkauften Tochter und Ehemann das ihnen gemeinsam gehörende Anwesen. Der Erlös wurde gerecht hälftig geteilt. Die von dieser Entwicklung enttäuschten Kläger sahen ihr Geld falsch investiert. Von ihrem ehemaligen Schwiegersohn forderten sie daher seine Hälfte (75.000 €) zurück. Ihre Argumente: Die Zahlung sei erfolgt, um das eheliche Zusammenleben der Tochter mit ihrem verflossenen Ehegatten zu fördern. Das Geld sei auch dem Schwiegersohn zugute gekommen. Durch die Scheidung sei der ursprünglich verfolgte Zweck weggefallen.

Gerichtsentscheidung:

Doch hiermit drangen sie beim Landgericht Coburg nicht durch. Nach Vernehmung der Tochter bzw. Ex-Ehefrau wies das Gericht die Klage ab. Zwar müsse ein Ehegatte Zuwendungen, die er von seinen Schwiegereltern Zuwendungen um der Ehe willen erhalten habe, unter Umständen nach Scheitern der Verbindung zurückzahlen. Die Grundlage des Geldtransfers sei dann nämlich entfallen. Hier hätten die Kläger aber nur ihre Tochter bedenken wollen und tatsächlich das Geld nur ihr zukommen lassen und auf ihr Konto eingezahlt. Dass sie das Geschenk zum gemeinsamen Erwerb eines Hauses mit ihrem Ex-Mann verwendet habe, berechtige jedenfalls die Kläger nicht, es vom beklagten Schwiegersohn zurückzufordern.

Fazit:

Auch für die Verwandten bringt Scheiden manchmal Leiden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 236 des LG Coburg vom 04.02.2005

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Dokument-Nr.: 253 Dokument-Nr. 253

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