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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Eheschließung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2022
- 7 L 122/22 -
Heirat per Videokonferenz mit Standesbeamten in Utah: Online-Eheschließung unwirksam
Die eheschließenden Personen müssen für Heirat persönlich beim Standesbeamten anwesend sein
Wer als Nicht-EU-Bürger mit einer Unionsbürgerin online über die Website der Behörden des Bundesstaates Utah der USA die Ehe schließt, hat keinen Anspruch auf Erhalt einer Bescheinigung nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren entschieden.
Ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige hatten sich im Juni 2021 in Duisburg per Videokonferenz das Ja-Wort gegeben, das ein Behördenmitarbeiter des US-Bundesstaates Utah protokolliert hatte. Hierüber haben sie eine diesen Akt bestätigende "Marriage License & Certificate of Marriage" des Staates Utah vorgelegt. Der türkische Staatsangehörige hat bei der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg beantragt, ihm eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) auszustellen, dass er die für den Erhalt einer sog. Aufenthaltskarte für Familienangehörige von... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2020
- BVerwG 1 C 30.19 -
Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen des Heimatlandes
Nachzug bei besonderem Schutz von Ehe und Familie möglich trotz fehlender Eheschließung vor der Flucht
Einem Nachzug des Ehegatten eines subsidiär Schutzberechtigten steht der Umstand, dass die Ehe nicht bereits vor der Flucht geschlossen wurde, nicht entgegen, wenn der besondere Schutz von Ehe und Familie die Gestattung einer Wiederaufnahme der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gebietet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Kläger, eine Mutter und ihr im März 2016 geborener Sohn, begehren für die Klägerin die Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzugs zu ihrem subsidiär schutzberechtigten Ehemann bzw. Vater, dem Beigeladenen. Dieser und die Klägerin flohen eigenen Angaben zufolge im Jahr 2012 aus Syrien nach Jordanien. Dort schlossen sie im Juli 2014 die Ehe. Im September 2015 reiste der... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.10.2019
- L 2 R 3931/18 -
Stabiler Zustand einer Krebserkrankung bei Eheschließung spricht gegen Versorgungsehe
Nicht jede bekannte Krebserkrankung belegt offenkundig lebensbedrohlichen Zustand
Ist der gesundheitliche Zustand eines Krebspatienten bei der Eheschließung stabil, spricht dies gegen eine Versorgungsehe. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und verdeutlichte in seiner Entscheidung, dass nicht jede bekannte Krebserkrankung offenkundig einen lebensbedrohlichen Zustand belegt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und der Versicherte wurden beide 1940 geboren, lernten sich 1997 kennen, zogen vier Jahre später zusammen und heirateten Anfang April 2015. Beim Standesamt wurden im Juni 2014 ausgestellte Geburtsurkunden eingereicht. Sechs Jahre zuvor war bei ihm ein Prostatakarzinom diagnostiziert und zunächst erfolgreich behandelt worden.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.09.2018
- VG 3 K 349.16 V -
Kein Anspruch auf Familiennachzug bei Kinderehe
Im Alter von 15 Jahren in Syrien geschlossene Ehe gemäß Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland unwirksam
Wer eine Ehe im Ausland vor Vollendung des 16. Lebensjahres eingeht, hat keinen Anspruch auf Familiennachzug zu seinem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Ehegatten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 2000 geborene Klägerin heiratete mit Zustimmung ihres Vaters im Januar 2015 in Syrien den 1991 geborenen Beigeladenen. Beide sind syrische Staatsangehörige. Ende Juli 2015 floh der Mann in die Bundesrepublik Deutschland und wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling anerkannt. Die Klägerin lebt in der... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2017
- L 5 R 51/17 -
Versorgungsehe: Keine Witwenrente nach Hochzeit am Krankenbett
Tödliche Folgen einer Krankheit waren bei Eheschließung vorhersehbar
Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist regelmäßig nicht auszugehen, wenn die tödlichen Folgen einer schweren Krankheit bei Eheschließung für den Verstorbenen vorhersehbar waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beantragte eine 1951 geborene pflegebedürftige Frau aus Kassel bei der Deutschen Rentenversicherung Witwenrente, nachdem ihr 1949 geborener Ehemann im Juni 2013 an den Folgen eines Krebsleidens verstorben war. Die Eheleute waren bereits während der Jahre 1980 bis 2000 verheiratet. Im Jahr 2011 zogen sie wieder zusammen. Am 23. Oktober 2012 wurden bei dem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Burgwedel, Beschluss vom 29.10.2003
- 41 F 165/03 -
Eheaufhebung aufgrund Zwangs muss ein Jahr nach erzwungener Eheschließung beantragt werden
Bei erzwungener Eheschließung endet Zwangslage mit Eheschließung
Ist ein Ehegatte mittels Drohung zur Eingehung der Ehe gezwungen worden, so muss der Antrag auf Aufhebung der Ehe ein Jahr nach der erzwungenen Eheschließung erfolgen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage. Dies hat das Amtsgericht Burgwedel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine deutsche Staatsbürgerin im September 2003 die Aufhebung der Ehe mit ihrem türkischen Ehemann. Sie gab an, zur Eheschließung in der Türkei von ihren Eltern gezwungen worden zu sein. Die Ehe wurde im Mai 2002 vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen.Das Amtsgericht Burgwedel... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 30.10.1992
- 311 F 731/92 -
Heirat zwecks Erhalts einer Aufenthaltsgenehmigung macht Fortsetzung der Ehe für Ehegatten unzumutbar
Recht zur sofortigen Scheidung besteht
Hat die Ehefrau ihren Ehemann nur deshalb geheiratet, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu erhalten, kann der Ehemann sich noch vor Ablauf des Trennungsjahrs scheiden lassen. Eine Fortsetzung der Ehe ist in einem solchen Fall für den Ehemann unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Offenbach hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte sich ein Ehemann noch vor Ablauf des ersten Trennungsjahrs von seiner 30 Jahre jüngeren Ehefrau scheiden lassen, nachdem er erfahren hatte, dass sie ihn nur wegen des Erhalts einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland geheiratet hatte. Die Ehefrau kam aus Ghana und lebte bis zur Eheschließung in einem Heim für Asylbewerber.... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.11.2014
- 5 C 14.2016 -
Kinder dürfen in der Regel keinen aus Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen
Verhinderung der Bildung von Namensketten in den folgenden Generationen
Es ist grundsätzlich unzulässig, dass Kinder einen aus den Namen der Eltern gebildeten Doppelnamen führen. Denn dadurch soll verhindert werden, dass es in den folgenden Generationen zur Bildung von Namensketten kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Eltern eines etwa vier Jahre alten gemeinsamen Kindes im Juli 2013 geheiratet hatten, wollten sie, dass ihr Kind sowohl den Familiennamen des Vaters als auch den Familiennamen der Mutter führte. Seit der Geburt des Kindes führte es den Familiennamen der Mutter. Nach der Heirat entschied sich der Vater zur Fortführung seines Familiennamens.... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014
- 2 BvR 661/12 -
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten nur eingeschränkt durch staatliche Gerichte überprüfbar
Staatliche Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung. Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungsbeschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat das Bundesverfassungsgericht stattgegeben und das Verfahren an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.
Die Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist kirchliche Trägerin eines katholischen Krankenhauses. Seit dem 1. Januar 2000 beschäftigt sie den Kläger des Ausgangsverfahrens als Chefarzt der Abteilung Innere Medizin, der zu diesem Zeitpunkt nach katholischem Ritus in erster Ehe verheiratet war. Ende 2005 trennten sich die Ehepartner. Zwischen 2006 und 2008 lebte der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.08.2014
- 10 WF 50/14 -
Durch Jugendamtsurkunde titulierter Unterhaltsanspruch fällt mit Heirat der Kindseltern weg
Erklärter Vollstreckungsverzicht beseitigt nicht Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklage
Ist der Kindsvater durch eine Jugendamtsurkunde verpflichtet Barunterhalt zu zahlen, so erlischt die Unterhaltspflicht mit der Heirat der Kindseltern. Nach der Trennung der Eheleute lebt der Barunterhaltsanspruch aus der Jugendamtsurkunde nicht wieder auf. Um sich gegen eine drohende unzulässige Zwangsvollstreckung zu wehren, kann der Vater eine Vollstreckungsabwehrklage erheben. In diesem Zusammenhang sei ein erklärter Vollstreckungsverzicht unerheblich. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater eines Sohns verpflichtete sich im Juni 2001 durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung eines Barunterhalts. Ein Jahr später heirateten die Kindseltern. Nachdem es im September 2010 zu einer Trennung der Eheleute kam, wurde der Vater aufgefordert wieder den Barunterhalt zu zahlen. Zugleich wurde im Falle der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung... Lesen Sie mehr
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