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Landgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2018
- 66 S 29/18 -
Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen
Untermietzuschlag aufgrund erhöhtem Aufwand und erhöhten Sachrisiken
Der Vermieter einer Wohnung kann für seine Erlaubnis zur Untervermietung einzelfallabhängig einen Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat für den erhöhten Aufwand und die erhöhten Sachrisiken verlangen. Der Zuschlag beträgt dagegen nicht regelmäßig 20 % des Untermietzinses. Dies hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer ca. 226 qm großen 6-Zimmer-Wohnung in Berlin einige Zimmer untervermieten. Der Vermieter war damit grundsätzlich einverstanden, verlangte aber die Zahlung eines Zuschlags. Da damit die Mieterin nicht einverstanden war, erhob sie Klage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach stehe der Mieterin ein Anspruch auf Zustimmung zur
Anspruch auf Untermietzuschlag
Die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Er habe seine Erlaubnis zur
Untermietzuschlag von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat
Entgegen der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 7. Juli 2016 (18 T 65/16) betrage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2019, 126/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 126 GE 2019, 126
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Dokument-Nr. 27180
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