Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.08.2015
- 10 Sa 156/15 -
Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit kann trotz Vorliegens einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristlose Kündigung rechtfertigen
Körperliche Untersuchung und Erheben von objektiven Befunden zur Feststellung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erforderlich
Kündigt ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit an, weil er keinen Urlaub bekommt, so kann trotz Vorliegens einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Der Bescheinigung kommt nämlich kein Beweiswert zu, wenn der Arzt den Arbeitnehmer weder körperlich untersucht noch objektive Befunde erhoben hat. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann dann nicht ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 bat ein Produktionshelfer vor Beginn seiner Arbeitsschicht um kurzfristige Gewährung von Urlaub an dem Tag. Nachdem ihm dies verweigert wurde, erklärte er: "Dann gehe ich jetzt zum Arzt.". Entsprechend seiner
Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund Ankündigung der Arbeitsunfähigkeit
Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Produktionshelfers zurück. Bereits die
Vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Zwar sei es richtig, so das Landesarbeitsgericht, dass einem Arbeitsnehmer eine angedrohte Krankschreibung dann nicht vorzuwerfen ist, wenn der Arbeitnehmer davon habe ausgehen dürfen, dass er am Tag des begehrten Urlaubs tatsächlich Krank ist. Dies erfordere aber, dass der Arbeitnehmer vorträgt, welche konkreten Krankheiten bzw. Krankheitssymptome im Zeitpunkt der
Kein Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei der ärztlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 16.12.2014
[Aktenzeichen: 7 Ca 2967/14]
- Drohung mit Krankschreibung führt nicht immer zur Kündigung
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2013
[Aktenzeichen: 10 Sa 2427/12]) - "Ich mache die ganze Scheiße nicht mehr mit" rechtfertigt keine fristlose Kündigung
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2010
[Aktenzeichen: 10 Sa 308/10]) - Drohung mit Krankschreibung zwecks Änderung des Dienstplanes rechtfertigt an sich fristlose Kündigung
(Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021
[Aktenzeichen: 5 Sa 319/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22254
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22254
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.