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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 31.07.2008
- 12 U 5/08 -
Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen
Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit deutlich zu langsamen Fahrzeug auf Autobahn rechnen
Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies entschied das Kammergericht Berlin.
Auf der
Verschuldensanteil des Fahrers wegen mangelnder Umsicht doppelt so hoch
Damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8611
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