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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 31.07.2008
12 U 5/08 -

Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen

Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit deutlich zu langsamen Fahrzeug auf Autobahn rechnen

Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies entschied das Kammergericht Berlin.

Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt bekommen.

Verschuldensanteil des Fahrers wegen mangelnder Umsicht doppelt so hoch

Damit scheiterte er sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz größtenteils. Bei einem Auffahrunfall spreche zwar viel für die Schuld des Auffahrenden. In diesem Fall müsse der Kläger aber zwei Drittel des Schadens tragen. Da er den Schaden bemerkte und deshalb auch von der linken auf die rechte Fahrbahn fuhr, hätte er die nach ihm fahrenden Fahrer durch Hupen, Bremszeichen oder Warnblinker warnen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob er beim Unfall bereits stand oder noch mit 30 bis 40 km/h fuhr. Auf einer Autobahn müsse niemand damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne erkennbaren Grund und vor allem ohne Warnzeichen so langsam werde. Daher sei der Verschuldensanteil dieses Fahrers doppelt so hoch wie der des Auffahrenden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte

Urteile zu den Schlagwörtern: Auffahrunfall | Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Autobahn | Motor | Unfall

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Dokument-Nr.: 8611 Dokument-Nr. 8611

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