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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.03.2007
L 8 KR 214/06 ER -

Bank muss für Werbeträger Dirk Novitzki Künstlersozialabgabe zahlen

Die ING-DiBa, die mit Basketballspieler Dirk Novitzki warb, muss hierfür auch eine Künstlersozialabgabe abführen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Im Rechtsstreit zwischen der Frankfurter ING-DiBa und der Künstlersozialkasse hat Letztere vor dem 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts einen Erfolg erzielt. Die Darmstädter Richter folgten der Auffassung der Sozialversicherung, die ING-DiBa müsse für Werbespots mit dem Basketballspieler Dirk Novitzki einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse abführen.

Die Bank hatte geltend gemacht, Dirk Novitzki sei kein Künstler, sondern Sportler, eine Künstlersozialabgabe falle daher nicht an. Die Künstlersozialversicherung argumentierte dagegen, nach dem Gesetz seien auch Unternehmer zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben. Novitzki sei in den Werbespots für die ING-DiBa künstlerisch tätig geworden. Seine Honorare unterlägen daher auch der Sozialversicherungspflicht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/07 des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.03.2007

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Dokument-Nr.: 4003 Dokument-Nr. 4003

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