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Hessisches Landessozialgericht, Entscheidung
L 2 RA 11/04 -

Rentner erhält kein Schadensersatz wegen Währungsumstellung von DM auf Euro

Weder die Währungsumstellung auf Euro im Januar 2002 noch die gestiegenen Lebenshaltungskosten führen zu einem Anspruch auf Schadensersatz. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main.

Geklagt hatte ein 1941 geborener Rentner, der von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht. Diese betrug nach der Währungsumstellung ab 1. Januar 2002 937,25 EUR. Mit der Begründung, die BfA habe den ihm zustehenden Rentenbetrag halbiert, so dass sein Lebensstandard auf Null gesunken sei, hatte er sich an das Sozialgericht gewandt. Weiter hatte er geltend gemacht, dass er auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich belastet werde.

Sein Begehren, die BfA auf Zahlung von 100.000,- EUR zu verurteilen, war in beiden Instanzen erfolglos. Das Landessozialgericht führte aus, dass die Rentenberechnung und die Währungsumstellung nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt worden seien. Preissteigerungen durch die Währungsumstellung und gestiegene Lebenshaltungskosten seien nicht von dem Rentenversicherungsträger zu vertreten und müssten daher von ihm auch nicht durch zusätzliche Zahlungen ausgeglichen werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2005
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 15.03.2005

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Dokument-Nr.: 354 Dokument-Nr. 354

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