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Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.04.2013
- 3 K 604/11 Erb -
FG Münster zum wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Vermächtnis und vom Vermächtnisnehmer zu zahlender Versorgungsrente
Nur anteiliger Abzug der Versorgungsrente möglich
Eine als Untervermächtnis vom Erwerber eines begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt die Klägerin als Vermächtnisnehmerin von ihrem verstorbenen Vater GmbH- und KG-Anteile. Im Gegenzug musste sie an ihre Mutter im Wege eines Untervermächtnisses eine lebenslange
Erbschaftssteuerlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Erwerbe
Dem folgte das Finanzgericht Münster nicht und ließ nur einen anteiligen Abzug zu, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- Bundesfinanzhof, Entscheidung
[Aktenzeichen: II R 21/13]
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Dokument-Nr. 16104
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