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Finanzgericht Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 03.08.2011
- 11 K 1179/09 H -
Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform
Diskothekenbetreiber kann für nicht abgeführte Abzugsteuer in Haftung genommen werden
Der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall traten in einer Diskothek zahlreiche ausländische
Steuerabzugsverfahren und Haftung verstoßen nicht gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Haftungsinanspruchnahme als rechtmäßig eingestuft. Insbesondere verstießen das Steuerabzugsverfahren und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2012
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 12989
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