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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.10.2020
- 7 K 7032/16 -
Keine ermäßigte Besteuerung für Einkünfte aus der Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten
Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass auf die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten im Jahre 2013 die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz -EStG- nicht anwendbar ist, da die Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten in dem Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2017 nicht atypisch gewesen ist.
Im Streitfall hatte der Kläger einen nach §§ 79 ff. EStG geförderten Sparvertrag mit einer Bank geschlossen, der die Möglichkeit einer förderunschädlichen Einmalauszahlung im Vertrag vorsah. Die
BFH: Bisherige Feststellung zu § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG unzureichend
Nach der Zurückweisung durch den Bundesfinanzhof hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg darüber zu entscheiden, ob die
FG: Kapitalisierung von Kleinbetragsrenten bis 2017 nicht atypisch
Das Finanzgericht befragte eine für den gesamten Markt repräsentativen Anzahl von Versicherungsunternehmen, die zertifizierte Altersvorsorgeverträge anbieten. Aus der Befragung zog das Finanzgericht den Schluss, dass eine Teil/Kapitalisierung im relevanten Zeitraum in einer Vielzahl von Verträgen erfolgt sei. Dafür, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2021
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30032
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