Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2016
- 3 K 2692/15 -
Finanzamt darf bestandskräftige Steuerfestsetzung bei mechanischem Versehen ändern
Falsche Vorstellung über Verarbeitung eingegebener Daten berechtigt zur Korrektur der Steuerfestsetzung zulasten des Steuerpflichtigen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt berechtigt ist, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zulasten der Steuerpflichtigen zu ändern.
Die Kläger, Eheleute, haben in ihrer Steuererklärung für 2011 unter Mitwirkung eines Steuerberaters in Anlage KAP Zeile 7 Kennzahl 10 die Summe der in den Steuerbescheinigungen verschiedener Banken ausgewiesenen Kapitalerträge erklärt und in Kennzahl 20 irrtümlich nur den in der Steuerbescheinigung einer Bank als unter Kennzahl 20 einzutragenden Betrag angegeben. Bei Durchführung der Veranlagung gab die Sachbearbeiterin die in Zeile 7 erklärten Beträge manuell in das automatische Datenverarbeitungssystem ein. Dies führte bei der Erstellung des Einkommensteuerbescheids dazu, dass nicht mehr die unter Kennzahl 10 erklärte Summe aller Kapitalerträge, sondern nur noch der in Kennzahl 20 erklärte Kapitalertrag als Einkünfte erfasst und der Besteuerung unterworfen worden ist. Die mit der Prüfberechnung ausgegebenen 25 Dokumentationshinweise erledigte die Sachbearbeiterin mit "ok" und ihr Sachgebietsleiter gab den Fall frei. Im Rahmen einer Sicherheitsrevision beim beklagten
Berichtigung war verschuldensunabhängig und damit zulässig
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Zehnfach zu viel erstattete Lohnsteuer: Steuerpflichtiger darf Geld behalten
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.10.2011
[Aktenzeichen: VII R 55/10]) - FG Rheinland-Pfalz: Fehlerhafte Steuererklärung im Elster-Verfahren nicht immer als grobes Verschulden zu bewerten
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2010
[Aktenzeichen: 5 K 2099/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23814
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23814
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.