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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2013
- 1 K 775/13 -
"PreMaster-Programm" berechtigt auch in der Unternehmensphase zum Bezug von Kindergeld
"Unternehmensphase" nach Master-Studium ist als Ausbildungsdienstverhältnis anzusehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Eltern für ihre Kinder auch für die Dauer der Unternehmensphase eines sogenannten "PreMaster-Programms" zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind.
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Familienkasse sieht in Unternehmensphase Zweitausbildung und verweigert Zahlung von Kindergeld
Im Streitfall hatte die beklagte Familienkasse diese Unternehmensphase wegen des vorangegangenen Bachelorstudiums als Zweitausbildung und - wegen des von dem
Zeit und Arbeitskraft des Teilnehmers werden im Unternehmen in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke eingesetzt
Dem ist das Finanzgericht Baden-Württemberg nicht gefolgt. Es sieht in der Unternehmensphase ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis, weil es darauf ausgerichtet sei, die Zeit und die Arbeitskraft des Teilnehmers in erster Linie für dessen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Kindergeldanspruch besteht bis zum Abschluss eines dualen Studiums mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im Lehrberuf
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.07.2014
[Aktenzeichen: III R 52/13]) - Anspruch auf Kindergeld besteht bis zum Abschluss des dualen Studiums
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.04.2014
[Aktenzeichen: 4 K 635/14 Kg])
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Dokument-Nr. 21151
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