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Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2010
- L 7 AS 43/10 -
Sächsisches LSG: Umweltprämie darf nicht als Einkommen bei Hartz IV angerechnet werden
Abwrackprämie ist eine zweckbestimmte Einnahme
Die Umweltprämie (sog. Abwrackprämie) darf Beziehern von Hartz IV nicht als Einkommen angerechnet werden. Dies hat das Sächsische Landessozialgericht entschieden. Die Abwrackprämie stelle eine zweckbestimmte Einnahme dar und diene nicht der Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Antragstellerin bezog seit August 2005 durchgängig Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im März 2009 erwarb sie unter Ausnutzung der
Sozialgericht Chemnitz wertete Umweltprämie nicht als zweckbestimmte Leistung
Der Landkreis und das Sozialgericht Chemnitz hatten argumentiert, dass die
Landessozialgericht sieht Abwrackprämie als zweckbestimmte Einnahme an
Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Sächsische Landessozialgericht den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz aufgehoben und den Landkreis vorläufig verpflichtet, der Antragstellerin für Oktober 2009 bis März 2010 weitere Leistungen in Höhe von 208,33 EUR monatlich zu gewähren. Bei der
Umweltprämie dient der Verschrottung alter und dem Absatz neuer Personenkraftwagen
Die
Bundessozialgericht hat zu der Frage noch keine Entscheidung getroffen
Damit hat erstmals einer der drei, für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2010
Quelle: ra-online, Sächsisches Landessozialgericht
- Sozialgericht Chemnitz, Beschluss vom 23.12.2009
[Aktenzeichen: S 43 AS 6956/09]
- Hessisches LSG: Abwrackprämie reduziert Hartz-IV-Leistungen nicht
(Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.01.2010
[Aktenzeichen: L 6 AS 515/09 B ER]) - LSG Sachsen-Anhalt: Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.09.2009
[Aktenzeichen: L 2 AS 315/09 B ER])
- Bayerisches LSG: Abwrackprämie ist anzurechnendes Einkommen
(Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2009
[Aktenzeichen: L 7 AS 831/09 B ER]) - LSG NRW: Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Leistungen
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.2009
[Aktenzeichen: L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS])
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Dokument-Nr. 9631
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