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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 23.07.2009
- 1 L 398/09.TR -
VG Trier: Beschäftigter in Altersteilzeit darf Mitglied in Gemeinderat sein
Interessenkonflikt hinsichtlich beruflicher Position und Ratsmandat bei Altersteilzeit nicht mehr gegeben
Ein Beschäftigter einer zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinde, der sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, darf Mitglied des Verbandsgemeinderates sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Nach den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes kann
Verwaltungsgericht gibt Antragssteller Recht
Das Verwaltungsgericht gab dem Antragsteller Recht: Die Regelung über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat diene der Vermeidung von Interessenkonflikten, die entstehen könnten, wenn ein Beschäftigter zugleich dem Kontrollorgan seiner Behörde angehöre. Weil diese Regelung das passive Wahlrecht als Ausprägung des grundgesetzlich verbürgten Gleichheitsgrundsatzes beeinträchtige, dürfe ihre Auslegung nicht über das Maß dessen hinausgehen, was zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sei.
Hindernis für Ratsmandat nicht ersichtlich
Der Beamte in der Freistellungsphase der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/09 des VG Trier vom 23.07.2009
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Dokument-Nr. 8198
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