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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.10.2022
- 1 L 304/22 -
Vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks in der Nähe der Russischen Botschaft in Berlin zulässig
Verwaltungsgericht gibt Eillantrag statt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bezirksamt Mitte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren verpflichtet, die vorübergehende Aufstellung eines Panzerwracks in der Nähe der Russischen Botschaft zu genehmigen.
Der Antragsteller, ein Verein, beantragte im Juni 2022 beim Bezirksamt Mitte von
Bezirksamt lehnte die Genehmigung ab
Die Antragstellerin habe diese bisher aber nicht einbezogen, und ein Einvernehmen sei ohnehin nicht zu erwarten. Auf den hiergegen eingereichten Eilantrag argumentierte die Behörde ergänzend, es handele sich bei der Aktion nicht um Kunst. Auch werde der Fußgänger- und des Fahrzeugverkehr behindert, zumal mit Menschenansammlungen zu rechnen sei. Ferner beeinträchtige die geplante Nutzung sowohl die denkmalgeschützte Mittelpromenade der Straße Unter den Linden als auch die umliegenden ebenso geschützten Gebäude. Schließlich belaste die Aufstellung sowohl Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet seien als auch andere Geflüchtete.
VG: Panzerwrack darf gegenüber der russischen Botschaft aufgestellt werden
Das hiergegen gerichtete Eilverfahren hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Zwar könne der Antragsteller nicht beanspruchen, dass das Wrack unmittelbar vor der Russischen
Panzerwrack vor russischer Botschaft – von der Meinungsfreiheit gedeckt
Ob es sich bei der Aktion um Kunst handele, sei unerheblich; denn jedenfalls unterfalle sie als Meinungskundgabe der grundgesetzlich geschützten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32258
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