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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 09.04.2021
- 7 L 213/21 , 7 L 214/21 -
Langzeit-Quarantäne regelmäßig rechtswidrig
VG Aachen zur weiteren Quarantäne nach 14 Tagen
Eine zeitlich unbefristete Quarantäneanordnung über die Dauer einer Inkubationszeit von 14 Tagen hinaus ist regelmäßig rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Aachen entschieden.
In beiden Fällen hatten sich Kindergartenkinder mit Eilanträgen gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Bad Münstereifel bzw. der Stadt Mechernich gewendet, mit denen ihnen eine häusliche
Unbefristete Quarantäneanordnungen unzureichend begründet
Diese Anordnungen hat das VG als rechtswidrig eingestuft und sie vorläufig außer Kraft gesetzt. Zur Begründung hat sie ausgeführt, ein Ansteckungsverdacht möge aufgrund des Besuchs derselben Kindergartengruppe zwar ursprünglich bestanden haben. Auf der Grundlage medizinischer Erkenntnisse sei davon auszugehen, dass die COVID-19-Erkrankung eine Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen aufweise. In diesem Zeitraum könne daher regelmäßig ein Ansteckungsverdacht bei Kontaktpersonen angenommen werden. Das Robert-Koch-Institut empfehle vor diesem Hintergrund die Anordnung einer
Quarantäneanordnung inzwischen jedenfalls unverhältnismäßig
Ungeachtet dessen erweise sich die Fortgeltung der Quarantäneanordnung jedenfalls nunmehr als unverhältnismäßig. Denn seit dem verdachtsbegründenden Kontakt seien inzwischen 25 Tage vergangen. Von einem Ansteckungsverdacht könne daher jetzt nicht mehr ausgegangen werden. Angesichts dessen dürfe auch die Vorlage eines negativen PCR-Tests für eine Beendigung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30104
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