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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 26.07.2013
- 2 Wx 41/12 -
Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments stellt wirksame letztwillige Verfügung dar
Nachweis der Wirksamkeit durch Zeugenbeweis möglich/ Vorlage der Originalurkunde nicht zwingend erforderlich
Der Nachweis des Vorliegens eines wirksamen Testaments ist nicht nur durch die Vorlage der Originalurkunde, sondern auch durch andere Beweismittel möglich, wie etwa durch Zeugenaussagen. Daher kann die Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments eine wirksame letztwillige Verfügung darstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod des Vaters im Jahr 2010 stritten sich die vier Kinder um das Erbe. Die Mutter war bereits 1999 verstorben. Hintergrund des Streits war das Vorliegen mehrerer Testamente. So existierte ein
Unwirksamkeit des Testaments von 1996
Das Oberlandesgericht Naumburg hielt es für unzutreffend allein auf das
Kein Widerruf durch Testament von 2007
Das
Wirksamer Widerruf durch Testament von 1997
Das
Keine Unwirksamkeit des Testaments von 1997 durch Vernichtung der Originalurkunde
Zwar gab das Oberlandesgericht zu bedenken, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
- Mündliche Äußerungen des Erblassers genügen nicht als Beweis für die tatsächliche Errichtung eines Testaments
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2013
[Aktenzeichen: I-3 Wx 134/13]) - Möglichkeit der Eröffnung der privaten Kopie eines Testaments
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2022
[Aktenzeichen: I-3 Wx 119/22])
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 1, Anmerkung: 6, Autor: Markus Maibach jurisPR-FamR 1/2014, Anm. 6, Markus Maibach
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Dokument-Nr. 17489
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