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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2013
- 15 UF 143/12 -
Bei Ehescheidung werden im Haushalt lebende Hunde als "Haushaltsgegenstände" aufgeteilt
Aufteilen der Tiere stellt auch für die Hunde eine verkraftbare Auflösung einer Einheit dar
Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von "Haushaltsgegenständen" aufgeteilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, das in einem "Haushaltsverfahren" dem geschiedenen Ehemann eine Basset Hündin zugesprochen hat, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.
Im zugrunde liegenden Fall lebten die Eheleute seit mehreren Jahren zusammen mit drei Hunden in einem Landhaus mit großem Grundstück. Sie lebten innerhalb desselben Hauses getrennt und sind zwischenzeitlich geschieden. Als der geschiedene Ehemann aus dem Landhaus ausziehen wollte, verlangte er die Mitnahme der Basset
Hündin ist "Haushaltsgegenstand"
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass es sich bei der
Keiner der Ehegatten kann alleiniges Eigentum beweisen
Die
Verbleiben der beiden älteren Hunde bei der Ehefrau steht Billigkeit nicht entgegen
Die Überlassung und Übereignung der Basset
Schwerhöriger Boxer auf Grundstück der Ehefrau besser untergebracht als in kleiner Wohnung des Ehemanns
Die geschiedene Ehefrau habe in erster Instanz in Aussicht gestellt, den schwerhörigen Boxerrüden dem Ehemann zu überlassen. Das Weggeben des Boxers hätte ebenfalls eine - auch für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2013
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Jahrgang: 2013, Seite: 1984 FamRZ 2013, 1984
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Dokument-Nr. 15351
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