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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haushaltsgegenstand“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.07.2018
- 4 WF 73/18 -

Ent­schädi­gungs­anspruch für Nutzung von Haus­halts­gegen­ständen setzt gerichtliche Zuweisung des Gegenstands und Zahlungs­auf­forderung des Anspruchsstellers voraus

Ent­schädi­gungs­anspruch ergibt sich aus § 1361 a Abs. 3 Satz 2 BGB

Der Ent­schädi­gungs­anspruch nach § 1361 a Abs. 3 Satz 2 BGB für die Nutzung eines Haus­halts­gegen­stands bei Trennung der Eheleute setzt voraus, dass der Gegenstand dem Anspruchsgegner gerichtlich zugewiesen wurde und der Anspruchsteller eine vorgerichtliche Zahlungs­auf­forderung gestellt hat. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Ehefrau nach der räumlichen Trennung von Ihrem Ehemann eine Entschädigung, weil der Ehemann ihren PKW weiter nutzte. Bei dem PKW handelte es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende Kraftfahrzeug. Die Ehefrau beantragte Verfahrenskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren gegen ihren Ehemann. Das Amtsgericht Wetzlar wies den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht des gerichtlichen Verfahrens zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Ehefrau.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Verfahrenskostenhilfe... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2016
- 10 UF 1249/16 -

Nach Trennung eines Ehepaares hat Zuweisung von im Haushalt lebenden Hunden nach Billigkeits­gesichts­punkten zu erfolgen

Kriterien für die Zuweisung von Hunden im Rahmen der Haushalts­auseinander­setzung

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Hunde, welche als Haustiere für das Zusammenleben von Ehegatten bestimmt waren, gemäß § 1361 a Abs. 2 BGB im Rahmen der Hausratsverteilung nach Billigkeits­gesichts­punkten einem Ehegatten zuzuweisen sind, wobei die Wertung des § 90 a BGB, wonach Tiere keine Sachen sind, zu berücksichtigen ist.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens sind getrennt lebende Eheleute, welche in ihrem gemeinsamen Hausstand zuletzt sechs Hunde hielten. Diese Hunde holte die Ehefrau kurz nach ihrem Auszug aus dem ehelichen Anwesen zu sich und kümmerte sich in der Folgezeit um sie; zwei der Hunde verstarben zeitnah nach dem Auszug. Der Ehemann beantragte beim Amtsgericht im Rahmen des dort... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2015
- 2 UF 356/14 -

Ehefrau kann nach Trennung Nutzungsrecht am gemeinsamen PKW zustehen

Voraussetzung ist Einstufung des PKW als für Ehefrau benötigter Haushaltsgegenstand

Trennt sich ein Ehepaar, steht der Ehefrau gemäß § 1361 a Abs. 1 BGB ein Recht zur Nutzung des gemeinsamen PKW zu, wenn der PKW einen Haushaltsgegenstand darstellt und die Ehefrau auf den PKW zur Führung ihres Haushalts angewiesen ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar schaffte sich im September 2011 einen PKW an, der nachfolgend hauptsächlich von der Ehefrau genutzt wurde. Da der Ehemann über einen Firmenwagen verfügte, nutzte er den angeschafften PKW nur gelegentlich für Fahrten und Einkäufe zu Gunsten der Familie. Nachdem sich das Ehepaar im August 2013 getrennt hatte, verlangte der Ehemann... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2014
- 18 UF 62/14 -

Streit der getrennt lebenden Ehegatten um Herausgabe des Familienhundes: Mutwilliges Vorenthalten des Umgangsrechts begründet Herausgabeanspruch des benachteiligten Ehepartners

Hund gilt als "Haushaltsgegenstand" im Sinne des § 1361 a BGB

Lebt ein Ehepaar getrennt voneinander und verlangt der eine Ehepartner einen Umgang mit dem gemeinsamen Familienhund, so hat dieser einen Anspruch auf Herausgabe nach § 1361 a Abs. 2 BGB, wenn der andere Ehepartner den Umgang mutwillig verweigert. Ein Hund gilt zudem als ein Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1361 a BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich ein Ehepaar im November 2012 entschieden hatte ab sofort getrennt voneinander zu leben, entbrannte ein Streit um den Familienhund. Der Ehemann weigerte sich seiner Ehefrau den Umgang mit dem Hund zu gewähren, solange er nicht anwesend ist. Diese wiederum war damit nicht einverstanden. Sie gab an Alleineigentümerin des Hundes... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 05.02.1998
- 2 UF 230/97 -

Hund gilt als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat im Sinne des § 1361 a BGB

Gemeinsamer Hund verbleibt regelmäßig bei in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten

Zieht ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus, so verbleibt der gemeinsame Hund gemäß § 1361 a Abs. 2 BGB regelmäßig bei dem in der Wohnung weiter lebenden Ehegatten. Die Vorschrift ist anwendbar, weil ein Hund als Haushaltsgegenstand bzw. Hausrat gilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar. Nach dem die Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung auszog, verlangte sie die Herausgabe des gemeinsamen Hundes. Der in der Ehewohnung verbleibende Ehemann weigerte sich jedoch, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2013
- 15 UF 143/12 -

Bei Ehescheidung werden im Haushalt lebende Hunde als "Haushalts­gegen­stände" aufgeteilt

Aufteilen der Tiere stellt auch für die Hunde eine verkraftbare Auflösung einer Einheit dar

Ein gemeinsamer Hund der Eheleute, der mit im Haushalt lebt, wird bei der Ehescheidung nach den Regeln über die Verteilung von "Haushalts­gegen­ständen" aufgeteilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, das in einem "Haushaltsverfahren" dem geschiedenen Ehemann eine Basset Hündin zugesprochen hat, während der Boxerrüde und der Cocker Spaniel bei der geschiedenen Ehefrau verblieben.

Im zugrunde liegenden Fall lebten die Eheleute seit mehreren Jahren zusammen mit drei Hunden in einem Landhaus mit großem Grundstück. Sie lebten innerhalb desselben Hauses getrennt und sind zwischenzeitlich geschieden. Als der geschiedene Ehemann aus dem Landhaus ausziehen wollte, verlangte er die Mitnahme der Basset Hündin. Die anderen beiden Hunde wollte er zurücklassen. Er behauptete,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013
- 2 U 97/12 -

Pflichtangabe: Elektrohändler muss in Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben

Nichtbenennung der Typenbezeichnung ist als Irreführung durch Unterlassen zu bewerten

Wirbt ein Elektrohändler in einer Werbeanzeige Elektrohaushaltsgeräte, so muss diese auch die Typenangaben der jeweiligen Geräte enthalten. Die Vorenthaltung einer wesentlichen Information (vgl. § 5 a Abs. 3 UWG) stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hat ein Elektrohändler Elektrohaushaltsgeräte in einer Werbeanzeige beworben unter Angabe der jeweiligen Marke, des Preises und verschiedener technischer Details wie z. B. Füllmenge, Schleuderrate, Energieeffizienzklasse. Die Typenbezeichnung dieser Geräte wurde in dieser Werbung nicht genannt. Dies hatte das Landgericht Stuttgart als Irreführung durch... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 03.12.2010
- 566 F 881/08 -

Weinsammlung als Hobby: Ehepartner hat bei Scheidung keinen Anspruch auf Anteil des Weinsortiments oder Schadensersatz

Weinvorrat ist nicht als Haushaltsgegenstand anzusehen

Ein Weinvorrat ist dann kein Haushaltsgegenstand, wenn er nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege - ähnlich wie bei einer Briefmarkensammlung - sich als Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt. Bei einer Trennung hat dann der andere Ehepartner keinen Anspruch auf eine Aufteilung der Weine. Dies entschied das Amtsgericht München.

In dem zugrunde liegenden Fall befand sich im Keller eines Münchner Ehepaares eine Sammlung teilweise sehr wertvoller Weine (darunter auch ältere Jahrgänge Chateau Petrus und Chateau Lafleur). Der Ehemann hatte diese im Laufe der Jahre angeschafft, da er sich schon lange für Weine interessiert hatte. Während die Ehefrau nur ab und an einen Schluck davon trank, kümmerte sich der Ehemann... Lesen Sie mehr