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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 03.11.1959
RevReg. 2 St 535/59 -

Autofahrer muss in weniger als einer Sekunde auf Wechsel der Ampel von grün auf gelb mit einer Bremsung reagieren

Autofahrer steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu

Wechselt eine Ampel von grün auf gelb, so muss ein Autofahrer in weniger als einer Sekunde mit einer Bremsung reagieren. Ihm steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 bestand Streit darüber, ob einem Autofahrer beim Annähern an eine Ampel neben der übliche Reaktionszeit von einer Sekunde noch eine weitere Sekunde für die Überlegung zuzubilligen ist, ob er wegen der zu kurzen Entfernung von der Kreuzung weiterfährt oder doch bremst und, ob ihm noch ein gewisser Spielraum für ein Verschätzen eingeräumt werden muss.

Autofahrer steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu

Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zu dem Fall aus, dass ein Autofahrer zwar seine Geschwindigkeit nicht verringern muss, wenn er sich einer auf grün befindlichen Ampel nähert. Er müsse aber damit rechnen, dass sie jederzeit auf gelb umspringen kann. In diesem Fall sei die einzige richtige Verhaltensweise eine Bremsung. Für die Reaktion und die Entscheidung stehe dem Autofahrer weniger als eine Sekunde zu. Ihm sei keine längere oder weitere Reaktions- bzw. Überlegungszeit zuzubilligen.

Frage des Spielraums und der Entscheidungsfreiheit für Schuldvorwurf maßgeblich

Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts sei die Frage zum Spielraum für ein Verschätzen und der Entscheidungsfreiheit maßgeblich dafür, ob der Autofahrer bei einer unrichtig getroffenen Wahl zwischen dem Bremsen und dem Weiterfahren Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2015
Quelle: Bayersiches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/NJW 1960, 398/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Autofahrer | gelbe Ampel | grüne Ampel | Reaktionszeit | wechselnde/r
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1960, Seite: 398
NJW 1960, 398

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20485 Dokument-Nr. 20485

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Kommentare (6)

 
 
Lothar Adam schrieb am 02.02.2015

In unserem Nachbarland Österreich ist das Problem ganz einfach gelöst:

Die grüne Ampel beginnt vor dem Umschalten auf GELB an zu blinken. So kann

ein Rotlichtverstoß eigentlich nicht mehr eintreten.

Darüber sollte man nachdenken!

Antefix schrieb am 29.01.2015

"1959..." - da hat ein Opel-Kapitän etwa so verzögert reagiert wie heute 'n Traktor. Und dem möchte ich auch nicht drauffahren, weil er heute einmal im Jahr als Vorausfahrer an der Ampel verhaltensauffällig wird.

Also, liebe ältere OberLandesGerichtskammerVorsitzenden, publiziert die an sich und im Zweifel maßgebenden Gründe von jmk (24.1.15) selbst mal als zeitgemäß-verkehrsgerechte Altagsnorm des 21. Jahrhunderts neu. Am besten ohne Stoppuhr und gleich an dieser Stelle!

che schrieb am 26.01.2015

fühle mich von der redaktion verarscht-was soll dieses gurkenurteil von 1959-gibt genug aktuelles was berichtenswert ist

Daniel antwortete am 26.01.2015

Mit Ihrem Schreibstil und der Wortwahl disqualifizieren Sie sich selbst. Ahnung vom Recht scheinen Sie auch keine zu haben. Das Urteil mag alt sein, hat aber gleichwohl noch Bestand und andere Gerichte berufen sich darauf. Darum ist es gut, dass es hier veröffentlicht wird.

jmk schrieb am 24.01.2015

So schnell und zudem zuverlässig richtig eine Situation

erfassen,

auswerten,

entscheiden

und entsprechend reagieren

können vermutlich Richter des Bayerischen Obersten Landesgerichts kraft Ernennung zum Richteramt

oder ein naturgemäß sehr kleiner Kreis mit entsprechend hohen weltlichen Weihen oder einem guten Draht zum lieben Gott.

Leider ist nicht bekannt, wie lange es für diese Entscheidung benötigt hat.

Immerhin sind schon allein für die Annahme des Sekundenzeitraums die kenntnis folgender 6 Fakten Voraussetzung (die dann in der Regel nur sehr aufwendig durch einen Sachverständigen - wenn überhaupt .- zu ermitteln sind)

der Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Lichtwechsels,

der Entfernung zur Ampel,

des Gefälles und Straßenzustandes dieser Strecke,

der dementsprechende mögliche Bremsverzögerung

des danach zu erwartende Bremsweg

und der bis zu deren Einleitung ungebremst zurückgelegte unabwendbare Reaktionsweges.

Damit ist dann erst zu ermitteln, ob die Strecke für eine Bremsung reicht oder aber, weil unzureichend, Gas geben gefahrloser ist.

Weiter ist zudem zu berücksichtigen, ob nicht z.B. etwa ein schlechter abbremsbares Fahrzeug zu nahe aufgeschlossen haben könnte.

Dann ist schlussendlich im Zweifel abzuwägen, was die gefahrlosere Reaktion ist

und danach kann der betreffende sich erst darüber Gedanken machen, ob er vorsätzlich durchfahren will, obwohl er sicher gefahrloser anhalten könnte und einen Unfall dann etwa gar billigend in Kauf nimmt.

Der Vorsatz zu einem Bankraub oder Mord ist so gesehen leichter zu fassen!

Ja, das Gericht, das kanns!

Christina Schneider schrieb am 20.01.2015

....und wenn mir einer bei dieser "Notbremsung" drauf fährt hat er Schuld und ich den Ärger. Warum nur eine Sekunde, wenn man den Verkehr nicht gefährdetund wer reagiert so schnell?

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