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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.12.1983
- BReg 1 Z 79/83 -
Phantasiename: "Samandu" als erfundener Vorname für ein männliches Kind zulässig
Phantasienamen sind grundsätzlich erlaubt
Grundsätzlich dürfen Eltern ihrem Kind auch Phantasienamen geben. Dabei steht den Eltern ein großer Spielraum zur Verfügung. Daher ist der erfundene Vorname "Samandu" für ein männliches Kind zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die Eltern ihren
Kein Verstoß gegen allgemeine Sitte und Ordnung durch Namensgebung
Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zunächst aus, dass es allgemeinverbindliche Vorschriften über die Wahl von
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen
Die Vornamensgebung folge jedoch heutzutage weniger familiären Überlieferungen, so das Bayerische Oberste Landesgericht weiter. Vielmehr sei es der modischen Entwicklung unterworfen und lasse ein Bedürfnis nach individueller Namenswahl erkennen.
Grundsätzliche Zulässigkeit von Phantasienamen
Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgericht sei daher auch ein erfundener Name als
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1983 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2014
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/MDR 1984, 493/rb)
- Zwölf Vornamen für ein Kind sind zu viel
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.01.2004
[Aktenzeichen: 1 BvR 994/98]) - Mädchen darf „Emelie-Extra“ heißen
(Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.08.2003
[Aktenzeichen: 2 W 110/03]) - BGH: Keine Anerkennung eines nach australischem Recht zulässigen Phantasienamens als Nachnamen des Kindes
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2018
[Aktenzeichen: XII ZB 47/17])
Jahrgang: 1984, Seite: 493 MDR 1984, 493
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Dokument-Nr. 17452
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