wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.3/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.06.2022
5 N 20.1331; 5 B 22.674 -

Klagen gegen sog. Kreuzerlass in Bayern bleiben ohne Erfolg

Streit um Aufhängen eines Kruzifix im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes in Bayern

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Klagen (Az.: 5 N 20.1331) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen und die Berufungen (Az.: 5 B 22.674) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München gegen den sog. Kreuzerlass zurückgewiesen.

Die Kläger hatten sich gegen den im Jahr 2018 in Kraft getretene § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) gewandt. Darin heißt es wörtlich, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist.

Verletzung ihrer Grundrechte gerügt

Gegen die Regelung hatten der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen wegen der Verletzung ihrer Grundrechte geklagt und beantragt, § 28 AGO aufzuheben sowie den Freistaat Bayern zu verpflichten, die in seinen Dienststellen angebrachten Kreuze zu entfernen. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Aufhebung der Vorschrift als Normenkontrollverfahren an den BayVGH verwiesen und die Klagen im Übrigen abgewiesen. Über den Normenkontrollantrag (5 N 20.1331) aller Antragssteller und die vom Gericht zugelassene Berufung (5 B 22.674) des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München betreffend die Entfernung der Kreuze hat der 5. Senat des BayVGH am 25. Mai 2022 verhandelt.

BayVGH weist beide Verfahren ab

Mit Urteil vom 1. Juni 2022 hat der BayVGH in den verwiesenen Verfahren (5 N 20.1331) die Klagen nun abgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München zugelassen. Mit Urteil vom selben Tag wurden im Berufungsverfahren (5 B 22.674) die Berufungen des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München zurückgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Die Entscheidungsgründe in den beiden Verfahren liegen noch nicht vor und werden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst. Erst mit der Zustellung der Entscheidungsgründe beginnt für den Bund für Geistesfreiheit Bayern und München die Frist von einem Monat für die Einlegung der Revision zu laufen. Die 25 Einzelpersonen können ab diesem Zeitpunkt innerhalb eines Monats eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2022
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31827 Dokument-Nr. 31827

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?