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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.05.2009
- 9 C 8.08 -
Für Eigentümer, der Familienangehörigem Nießbrauchsrecht an einer Wohnung erteilt, besteht keine Zweitwohnungssteuerpflicht
Bundesverwaltungsgericht hebt Zweitwohnungssteuerbescheid auf
Erteilt ein Eigentümer einem Familienangehörigen das Nießbrauchsrecht für eine Wohnung, hat er damit die rechtliche Nutzungsmöglichkeit verloren und ist daher auch nicht zweitwohnungssteuerpflichtig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Revisionsverfahren einen Zweitwohnungssteuerbescheid der Gemeinde Bad Wiessee aufgehoben, weil er an einen falschen Adressaten gerichtet war. Der Kläger ist
Eigentümer hat durch erteiltes Nießbrauchsrecht Nutzungsmöglichkeit an Wohnung verloren
Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt, weil sie gegen Bundesrecht verstoße. Durch die Bestellung des Nießbrauchsrechts habe der Kläger die erforderliche rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit verloren. Diese werde ihm auch nicht allein durch eine Generalvollmacht vermittelt.
Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei mehrjähriger Nichtnutzung einer Zweitwohnung die Annahme gerechtfertigt sein kann, die Wohnung werde nicht für Zwecke der persönlichen Lebensführung, sondern als zweitwohnungssteuerfreie Kapitalanlage gehalten, kam es hiernach nicht mehr an.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 30/09 des BVerwG vom 13.05.2009
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Dokument-Nr. 7861
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