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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.05.2009
9 C 6.08 und 9 C 7.08 -

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung

Zweitwohnungssteuerbescheide der Stadt Main rechtmäßig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zweitwohnungssteuerbescheide, die die Stadt Mainz gegen Studierende der Universität erlassen hatte, für rechtmäßig erklärt und die dagegen gerichteten Klagen abgewiesen. Die entgegenstehenden Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz wurden vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.

Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht folgendes ausgeführt: Die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt Mainz sei bei verfassungskonformer Auslegung mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar. Insbesondere die in der Satzung enthaltene Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht begegne keinen Bedenken. Die Satzung könne nämlich in ihrer inzwischen rückwirkend geänderten Fassung so ausgelegt werden, dass nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht nicht maßgebend seien. Außerdem könne die Satzung so ausgelegt werden, dass nur Personen besteuert würden, denen eine rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit an der Zweitwohnung zustehe, wie dies durch Art. 105 Abs. 2a GG geboten sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/09 des BVerwG vom 13.05.2009

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