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Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 22.06.2023
- 7 A 9.22 -
Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen Wasserstoff vor dem 31. Dezember 2043
Deutschen Umwelthilfe mit Klage gegen LNG-Leitung gescheitert
Eine LNG-Anbindungsleitung darf nach der Entscheidung des Gesetzgebers bis zum 31. Dezember 2043 zum Transport von Erdgas genutzt werden. Eine Regelung in einem Planfeststellungsbeschluss, wonach schon zu einem früheren Zeitpunkt ausschließlich sogenannter grüner Wasserstoff oder Derivate hiervon durchgeleitet werden dürfen, wäre daher unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19. August 2022 für die Errichtung und den Betrieb der
BVerwG: Betrieb spätestens am 31. Dezember 2043 einzustellen
Der Beklagte ist zu einer solchen
Behörde kann in Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren keine kürzere Frist bestimmen
Dies schließt es aus, dass eine Behörde in einem Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren eine kürzere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33030
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