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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.11.2022
- 6 C 12.20 -
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
Bei Löschung keine vorherige Anhörung erforderlich
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) veröffentlicht auf seiner Facebook-Seite Beiträge zu ausgewählten Sendungen, die Nutzer kommentieren können. Für die Erstellung von Kommentaren verweist der
MDR zur Löschung von Posts ohne Sendungsbezug berechtigt
Die Revision des Klägers hatte beim Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich eines weiteren Kommentars Erfolg. Auf der Grundlage des im Zeitpunkt der
BVerwG beanstandet Löschung eines Kommentars mit Sendebezug
Die noch im Streit stehenden Kommentare des Klägers hatten überwiegend keinen Bezug zu den Themen der jeweiligen Sendungen des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32420
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