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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.01.2023
- 4 CN 8.21 -
Normenkontrollantrag des BUND gegen Bebauungsplan für die Lindauer Therme zulässig
Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag des Umweltverbandes gegen einen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Antragsteller wendet sich gegen den vorhabenbezogenen
BVerwG: Rechtsschutzbedürfnis wegen Antragsbefugnis gegeben
Die Revision war erfolgreich und führte zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an den Verwaltungsgerichtshof. Der
Erfolgreicher Normenkontrollantrag als Beitrag für Verbesserung des Umweltschutzes
Es entfällt auch nicht ausnahmsweise deshalb, weil die Therme zwischenzeitlich fertiggestellt und in Betrieb genommen worden ist. Sollte der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32721
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