wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 11. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2023
1 CN 1.22 und 1 C 10.22 -

Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlings­unter­künften

Betreten von Räumen einer Erst­aufnahme­einrichtung für Flüchtlinge zum Zweck der Überstellung ist keine Untersuchung

Das bloße Betreten des Zimmers einer Erst­aufnahme­einrichtung für Flüchtlinge durch den Polizei­vollzugs­dienst zum Zweck der Überstellung eines ausreisepflichtigen Ausländers ist keine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren BVerwG 1 CN 1.22 waren als Asylbewerber nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Freiburg untergebracht. Sie wenden sich unter anderem gegen Regelungen der damals geltenden Hausordnung über die Durchführung von Zimmerkontrollen durch Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg und private Dienstleister. Die Antragsteller haben ihre Anträge auch nach Verlassen der LEA aufrechterhalten. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag, soweit er sich gegen die Befugnisse zum Betreten und Kontrollieren der Zimmer der Bewohner richtete, für zulässig gehalten und die Unwirksamkeit der entsprechenden Regelungen der Hausordnung festgestellt.

Klage gegen nächtliches Betreten des Zimmers zwecks Überstellung

Der Kläger in dem Verfahren BVerwG 1 C 10.22 wendet sich gegen das Betreten seines Zimmers in der LEA in Ellwangen durch den Polizeivollzugsdienst zur Nachtzeit anlässlich seiner Überstellung nach Italien im Juni 2018. Das Begehren, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen, ist in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Verwaltungsgerichtshof hat das Betreten des Zimmers als Teil einer spezialgesetzlich geregelten Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung ohne vorherige richterliche Durchsuchungsanordnung für zulässig erachtet. Bei dem Betreten habe es sich um keine Durchsuchung gehandelt. Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz ermächtige zum Betreten des Zimmers durch Polizeivollzugsbeamte auch zur Nachtzeit.

BVerwG verneint Rechtsschutzbedürfnis und Durchsuchung

Das Bundesverwaltungsgerichts hat im Verfahren BVerwG 1 CN 1.22 auf die Revision des beklagten Landes das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs geändert und den Normenkontrollantrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses der nicht mehr in der LEA wohnenden Antragsteller als unzulässig abgelehnt. Im Verfahren BVerwG 1 C 10.22 hat der Senat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Bei dem vom Kläger bewohnten Zimmer in der LEA handelte es sich um eine Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG. Zu dem nächtlichen Betreten dieses Zimmers war der Polizeivollzugsdienst nach § 6 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes befugt. Da es nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz über das bloße Betreten des Zimmers hinaus zu keiner Durchsuchungshandlung im Sinne eines ziel- und zweckgerichteten Suchens nach etwas Verborgenem kam, bedurfte die Maßnahme keiner vorherigen richterlichen Durchsuchungsanordnung (Art. 13 Abs. 2 GG). Das Betreten des Zimmers war des Weiteren zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Art. 13 Abs. 7 GG erforderlich, weil es galt, den vollziehbar ausreisepflichtigen Kläger noch am selben Tag nach Italien zu überstellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Ausländerrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33003 Dokument-Nr. 33003

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH