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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013
- 1 BvR 2603/12 -
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag gescheitert: BVerfG nimmt 2. Verfassungsbeschwerde des VDGN gegen Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung an
VDGN rügte Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Gegen den neuen Rundfunkbeitrag, der seit dem 1. Januar 2013 erhoben wird, hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zusammen mit weiteren Beschwerdeführern eine zweite Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richtete sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag für zahlreiche Menschen zu einer Doppelbelastung führt. Denn der Beitrag wird nicht in Abhängigkeit des Vorhandenseins von Empfangsgeräten oder der Personenzahl in einem Haushalt erhoben, sondern pro Wohnung eingezogen.
Betroffen von der Doppelbelastung seien insbesondere die Inhaber von Wochenendhäusern (Datschen), für die nach den Buchstaben des 15. Rundfunkstaatsvertrages und seiner Begleitdokumente ein eigenständiger
Das Bundesverfassungsgericht wies am 23. Januar 2013 die Verfassungsbeschwerde des VDGN als unzulässig ab. Insoweit setzte sich das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich mit der Argumentation des VDGN auseinander. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Ablehnung folgendermaßen:
"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist."
Eine erste, vom Verfassungsgericht zur Prüfung angenommene Verfassungsbeschwerde des Verbandes hatte sich vor allem gegen die Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfassende Datenerhebung für den neuen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: ra-online, VDGN (pm/pt)
- Nicht ausreichend substantiiert: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde des VDGN gegen Rundfunkbeitrag aus formalen Gründen zurück
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.03.2013
[Aktenzeichen: 1 BvR 1700/12]) - Rundfunkbeitrag: Drogeriekette Rossmann klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitsgebots
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: Vf. 24-VII-12]) - Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" könnte eine "Steuer" und die Bundesländer nicht gesetzgebungsbefugt sein
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: Vf. 8-VII-12])
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Dokument-Nr. 15026
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