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Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009
- B 3 KR 20/08 R -
BSG: Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen
Nahezu Ertaubte haben Anspruch auf hochwertige Hörgeräte
Eine Krankenkasse muss die Kosten für ein digitales Hörgerät für einen nahezu Ertaubten in voller Höhe übernehmen und darf ihn nicht auf die Versorgung mit einem unzureichenden Festbetragshörgeräten verweisen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Viele hörbehinderte Menschen wünschen sich digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meistens auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die
Krankenkasse muss Kosten für Hörgerät in voller Höhe tragen
Das Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass die
Krankenkasse muss bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder sicherstellen
Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen für die Versorgung mit solchen Hörgeräten aufzukommen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben bieten.
Festbetrag muss Leistungspflicht der Krankenkasse nicht begrenzen
Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden. Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2009
Quelle: ra-online, BSG
- Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2008
[Aktenzeichen: L 5 KR 1539/07]
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Dokument-Nr. 8951
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