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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.02.2014
- XII ZB 607/12 -
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn
Verwirkung des Elternunterhalts nur bei schweren Verfehlungen i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB durch den Unterhaltsberechtigten
Ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn reicht für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht aus. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin, die Freie Hansestadt Bremen, verlangt von dem Antragsgegner aus übergegangenem Recht
OLG: Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt
Das Amtsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hat das Oberlandesgericht den Antrag zurückgewiesen, weil der Anspruch auf
BGH: Anspruch auf Elternunterhalt trotz des Kontaktabbruchs zum Sohn nicht verwirkt
Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts auf die Rechtsbeschwerde aufgehoben, die Beschwerde zurückgewiesen und damit die amtsgerichtliche Entscheidung wiederhergestellt. Der - zur Höhe unstreitige - Anspruch auf
Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten als schwere Verfehlung erscheinen lassen, nicht nachweisbar
Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2014
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Delmenhorst, Beschluss vom 27.03.2012
[Aktenzeichen: 22 F 125/11 UK] - Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 25.10.2012
[Aktenzeichen: 14 UF 80/12]
Jahrgang: 2014, Seite: 74 BerlinerAnwBl 2014, 74 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2014, Seite: 541 FamRZ 2014, 541 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2014, Seite: 405 MDR 2014, 405 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1177 NJW 2014, 1177
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Dokument-Nr. 17672
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