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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13.04.2016
- XII ZB 236/15 -
BGH: Freie Willensbestimmung hinsichtlich einer Unterbringung setzt Krankheitseinsicht des Betreuten voraus
Keine freie Willensentscheidung bei fehlender Krankheitseinsicht
Die Unterbringung eines Betreuten nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist zwar dann nicht möglich, wenn der Betreute seinen Willen frei bestimmen kann. Fehlt es ihm aber an der Krankheitseinsicht, schließt dies eine freie Willensbestimmung aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall genehmigte das Amtsgericht Bremen im Juni 2015 die
Genehmigung der Unterbringung rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück. Es sei nicht zu beanstanden, die
Keine freie Willensbestimmung ohne Krankheitseinsicht
Eine freie
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 22.07.2014
[Aktenzeichen: 42 XVII D 18/03] - Landgericht Bremen, Beschluss vom 24.04.2015
[Aktenzeichen: 5 T 443/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 713 MDR 2016, 713 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 705 NJW-RR 2016, 705
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Dokument-Nr. 24157
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